FAQ
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FAQ – alle Rund ums Gutachten Rechte + Pflichten Arbeitsweise Sonstige Fragen
Welche Informationen und Unterlagen benötigen Sie von mir für ein Gutachten?
Wir haben alle wichtigen Informationen für Sie in unserem Flyer zusammengefasst. Alternativ nutzen Sie unser Anfrageformular.
Wann erhalte ich mein Gutachten?
Die Bearbeitungszeit ist abhängig von der Größe Ihres Baugrunds sowie von der Verfügbarkeit der benötigten Luftbilder. Dies prüfen wir bei der Angebotsabgabe und benennen Ihnen eine konkrete Lieferzeit. Nach Beauftragung erhalten Sie in der Regel Ihr Gutachten innerhalb vier Wochen. Sollten Sie das Gutachten früher benötigen, fragen Sie nach unserem Expressverfahren.
Was kostet mich das Gutachten?
Wir nennen Ihnen mit dem Angebot für Ihre Untersuchungsfläche einen verbindlichen Festpreis. Dieser errechnet sich vorrangig aus der Größe und Lage der Fläche.
Müssen Sie vor Ort eine Begehung durchführen?
Nein. Unsere Vorerkundungsmethode ist eine sogenannte beprobungslose Fernerkundung. Der Vorteil besteht darin, dass wir auf Grundlage der historischen Quellen (Luftbilder, Akten usw.) und damit ohne zusätzliche Arbeiten vor Ort eine Einschätzung geben können, ob weitere Maßnahmen zur Sicherstellung der Kampfmittelfreiheit notwendig sind oder ob Sie ohne Verzögerung Ihr Bauvorhaben starten können.
Auf welcher Grundlage basieren die Kosten für ein Gutachten?
Wir nennen Ihnen mit dem Angebot für Ihre Untersuchungsfläche einen verbindlichen Festpreis. Dieser errechnet sich vorrangig aus der Größe und Lage der Fläche sowie der Verfügbarkeit der Luftbilder.
Wie viele Luftbilder werden für ein Gutachten verwendet?
Wir bemühen uns stets, möglichst alle zur Verfügung stehenden Luftbilder pro Untersuchungsgebiet zu beschaffen und auszuwerten. Die Anzahl variiert stark. In ländlichen Gebieten fanden wenig Aufklärungsflüge der alliierten Streitkräfte statt. Demzufolge gibt es hier deutlich weniger Luftbilder als von den Industriezentren, die teilweise zigfach bombardiert wurden und entsprechend oft mit Bildflügen belegt wurden. So kann die Zahl der ausgewerteten Luftbilder je nach Lage zwischen einigen wenigen bis zu mehreren Hundert variieren.
Erhalte ich zu meinem Gutachten auch die Luftbilder?
Die von uns verwendeten Luftbilder unterliegen zum großen Teil einer Copyright-Regelung. Wir dürfen diese Fotos besitzen, auswerten und die Ergebnisse dieser Auswertungen weitergeben, die Luftbilder selbst jedoch nicht. Damit Sie aber einen Eindruck von der Situation Ihres Baugrundstücks aus der Zeit der letzten Kriegsjahre bekommen, drucken wir im bildlichen Teil des Gutachtens einen kleinen Ausschnitt eines der verwendeten Luftbilder ab. Jedoch mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass eine Vervielfältigung oder Weitergabe dieses Ausschnitts nicht gestattet ist.
Können Sie die Kampfmittelfreiheit meines Grundstücks bestätigen?
Nein. Eine Kampfmittelfreiheit darf nur durch staatliche Stellen oder durch zertifizierte Firmen erfolgen. Mit unserer Luftbildauswertung können wir jedoch vorerkunden, ob ein begründeter Verdacht auf Kampfmittelbelastung im Grundstück besteht, der weitere Untersuchungen notwendig machen würde.
Machen Sie weiterführende Untersuchungen?
Wir führen die Auswertung von Luftbildern und die historische Recherche zu den zu untersuchenden Gebieten aus. Dies findet bei uns im Haus statt. Unsere Gutachten schließen eine Handlungsempfehlung ein. Ist darin der Hinweis auf eine weitere Untersuchung enthalten, müssen Sie sich damit an entsprechende private oder staatliche Fachunternehmen wenden.
Was mache ich mit meinem Gutachten?
Das Gutachten ist Teil der vorbereitenden Untersuchungen zu Bauarbeiten auf Ihrem Grundstück. Deshalb sollten Sie das beauftragte Planungsbüro, die Architekten und das Tiefbauunternehmen über das Ergebnis informieren.
Wie lange ist das Gutachten gültig?
Grundsätzlich sind unsere Gutachten nur für den Zeitraum des jeweils beschriebenen Bauvorhabens gültig. Kommt es zu Verzögerungen in der Umsetzung, empfehlen wir bei den Gutachten „Vorerkundung auf Kampfmittelbelastung“ spätestens nach drei Jahren eine neue Voruntersuchung. Grund: Es werden immer wieder neue Archive freigegeben bzw. erschlossen und damit der Zugriff auf erweiterte Auswertungsgrundlagen – Luftbilder und historische Quellen – ermöglicht. Siehe dazu auch unser Merkblatt „Gründe, die für eine Vorerkundung auf Kampfmittelbelastung sprechen“ auf unserer Service-Seite.
Von wem wird das Gutachten anerkannt?
Das Gutachten enthält eine konkrete Handlungsempfehlung und eine kartografische Anlage. Es wird sowohl von Bauunternehmen anerkannt als auch von den zuständigen staatlichen Stellen der einzelnen Bundesländer wie etwa dem Kampfmittelbeseitigungsdienst Baden-Württemberg und dem Kampfmittelräumdienst Rheinland-Pfalz.
Was bedeutet der Sicherheitspuffer?
Der Sicherheitspuffer ist ein projektspezifisch definierter Bereich, den wir zusätzlich um das eigentliche Untersuchungsgebiet legen und auswerten. Dabei orientieren wir uns jeweils am bundeslandspezifischen Sicherheitsradius, der den Nahbereich zum Beispiel um einen Sprengbombentrichter oder ein zerstörtes Gebäude definiert. Diesen sogenannten Nahbereich kennzeichnen wir grundsätzlich als bombardierten Bereich. In ihm gibt es eine erhöhte statistische Wahrscheinlichkeit für das Auffinden von Sprengbomben-Blindgängern. Dieser Bereich muss dann mit geophysikalischen Methoden weiter untersucht werden.
Auf welchen Grundlagen erstellen Sie ein Gutachten?
Die Grundlagen für unsere Gutachten sind zum einen Luftbilder aus möglichst vielen Zeitschnitten und zum anderen Informationen aus einer jeweils gutachtenspezifischen Recherche in Archiven und Ämtern. Mehr Informationen finden Sie unter den jeweiligen Leistungen.
Wie ist der technische Ablauf einer Kampfmittelvorerkundung?
Eine Vorerkundung besteht aus mehreren aufeinanderfolgenden Arbeitsschritten:
1. Wir recherchieren die vorhandenen Luftbilder, welche Ihr Untersuchungsgebiet abdecken.
2. Falls wir die benötigten Luftbilder nicht im firmeneigenen Archiv haben, werden diese aus anderen Archiven beschafft.
3. Wir recherchieren in entsprechenden Datenbanken und Archiven Informationen zu Kriegshandlungen im betreffenden Gebiet.
4. Die zur Verfügung stehenden Luftbilder werden, wenn möglich stereoskopisch, ausgewertet und die Bildinhalte interpretiert.
5. Die auf den Luftbildern sichtbaren und/oder aus der historischen Recherche ermittelten Kriegsschäden werden auf eine aktuelle Karte des Untersuchungsgebiets übertragen.
6. Die gewonnenen Erkenntnisse werden georeferenziert und in einem Gutachten in Wort und Bild festgehalten.
Was ist der Unterschied zwischen einer Vorerkundung auf Kampfmittelbelastung und den BFR KMR?
In den BFR KMR (Baufachliche Richtlinien Kampfmittelräumung) werden verbindliche Verfahren zur Kampfmittelräumung bei Liegenschaften des Bundes beschrieben. Diese Verfahren sind bei Liegenschaften anderer Besitzer, also beispielsweise privater Bauherren, nicht verpflichtend anzuwenden. Unsere „Vorerkundung auf Kampfmittelbelastung“ ist jedoch ein Verfahren, bei dem wir in Anlehnung an die BFR KMR arbeiten.
Haben Sie Kontakt zu Sondierungsfirmen?
Wir sind regelmäßig im Austausch mit staatlichen und privaten Kampfmittelräumdiensten sowie Anbietern von Sondierungen. Dies dient zur internen Weiterbildung.
Sind Sie zertifiziert?
Es gibt deutschlandweit keine Zertifizierung für Luftbildauswertung. Als Unternehmen sind wir nach ISO 9001:2015 zertifiziert und binden unsere Arbeitsabläufe in ein regelmäßig auditiertes Qualitäts-Management-System ein.
Was ist unter multitemporal zu verstehen?
Multitemporal beschreibt den Umstand, dass ein zu untersuchendes Gebiet über mehrere Zeitschnitte analysiert wird. Unsere Spezialisten werten die Bilder aus den verschiedenen Jahren aus und führen die einzelnen Ergebnisse zu einer Gesamtbeurteilung zusammen.
Was ist Stereoskopie?
Stereoskopie ist eine Technik, mittels der ein räumliches Betrachten von zweidimensionalen Bildern im 3-D-Effekt ermöglicht wird. Dazu braucht es zwei motivgleiche Bilder, die jedoch zueinander ganz leicht seitenverschoben sind. Beim Betrachten nimmt das linke Auge ein Bild auf und das rechte Auge das andere. Im Gehirn werden die geringfügig verschiedenen Aufnahmewinkel der beiden Bilder zusammengefügt und so ein räumliches Betrachten bewirkt. Das amerikanische und das britische Militär haben diese Technik im Zweiten Weltkrieg intensiv genutzt und Millionen von sequenziellen Luftbildern aufgenommen. Diese bilden heute eine wesentliche Grundlage unserer Vorerkundung auf Kampfmittelverdacht.
Was bedeutet Georeferenzierung?
Mit Georeferenzierung bezeichnet man den Vorgang einer Verknüpfung oder Zuweisung eines Datensatzes oder beispielsweise einer Bilddatei mit Geodaten, meistens Koordinaten.
Was ist der OFD-Leitfaden?
Die Oberfinanzdirektion (OFD) Hannover fungiert als Leitstelle des Bundes für die Kampfmittelräumung in der gesamten Bundesrepublik. Von ihr wurden im Jahr 2007 als Leitfaden die Arbeitshilfen Kampfmittelräumung veröffentlicht.
Warum brauche ich eine Luftbildauswertung?
Bereits eine Baudurchführung ohne vorherige Untersuchung auf Kampfmittelbelastung ist fahrlässig und im Fall einer Explosion strafbar. Weitere Informationen haben wir hier bereitgestellt.
Mache ich mich strafbar, wenn ich meinen Baugrund nicht untersuchen lasse?
Nein. Wenn Sie sich unsicher sind, ob diesbezüglich eventuell ortsspezifische Verordnungen oder Empfehlungen existieren, dann erkundigen Sie sich bitte beim örtlichen Baurechtsamt oder einer anderen zuständigen Stelle. Grundsätzlich ist jedoch festzustellen, dass der Grundstückseigentümer bzw. der Bauherr für die Gefahren verantwortlich ist, die von seinem Grundstück ausgehen. Weitere Informationen haben wir hier für Sie bereitgestellt.
Muss ich auch für einen Rückbau ein Gutachten haben?
Auch für den Rückbau von Gebäuden oder Verkehrsinfrastruktur ist es sinnvoll, ein Gutachten anfertigen zu lassen. Gleiches gilt übrigens auch für Sanierungen. Durch die zu erwartenden Erschütterungen wie auch durch Ramm- und Rüttelarbeiten können die chemischen Langzeitzünder, die in den Sprengbombenblindgängern immer noch aktiv sind, ausgelöst werden.
Welche Pflichten hat der öffentliche Bauherr in Bezug auf die Sicherheit des Baugrunds?
Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen regelt im Teil 4, Kapitel 1, Abschnitt 1 in den §§ 97 ff. das Vergaberecht für Bauleistungen von öffentlichen Auftraggebern. Diese müssen zwingend das Vergaberecht beachten, zu dem auch die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, kurz VOB, zählt. Dort heißt es im Teil A § 7 EG Leistungsbeschreibung, Technische Anforderungen im Absatz 1, Nummer 6: Die „wesentlichen Verhältnisse der Baustelle, z. B. Boden- und Wasserverhältnisse, sind so zu beschreiben, dass der Bewerber ihre Auswirkungen auf die bauliche Anlage und die Bauausführung hinreichend beurteilen kann“. Sowie unter Nummer 3 desselben Absatzes: „Dem Auftragnehmer darf kein ungewöhnliches Wagnis aufgebürdet werden für Umstände und Ereignisse, auf die er keinen Einfluss hat und deren Einwirkung auf die Preise und Fristen er nicht im Voraus schätzen kann.“ Weitere Informationen finden Sie hier.
Was muss ich tun, wenn die Vorerkundung meines Grundstücks einen Verdacht auf Kampfmittel bestätigt?
Haben wir bei unserer Vorerkundung festgestellt, dass ein Verdacht auf Kampfmittelbelastung für Ihr Grundstück vorliegt, wird eine Sondierung des Baugrunds notwendig. Das bedeutet: Sie beauftragen ein dafür autorisiertes privates oder staatliches Unternehmen, das mittels geophysikalischer Methoden dem Hinweis auf das mögliche Vorhandensein von Fundmunition und blindgegangenen Sprengbomben nachgeht. Die Kosten für diese Untersuchungen müssen vom Grundstückseigentümer bzw. dem Bauherrn getragen werden.
Wer trägt die Kosten für die Vorerkundung?
Die Kosten für die Vorerkundung trägt der Auftraggeber, also der Bauherr oder Grundstückseigentümer. Werden Verdachtsflächen ausgewiesen und muss eine Sondierung vor Ort durchgeführt werden, müssen auch diese Kosten vom Auftraggeber übernommen werden.
Wer trägt die Kosten für die Kampfmittelräumung?
Die Kosten für die Kampfmittelräumung übernimmt im Fall von Kampfmitteln der alliierten Streitkräfte das jeweilige Bundesland. Im Fall von Kampfmitteln, die der Wehrmacht zugeordnet werden können, kommt die Bundesrepublik Deutschland für die entstehenden Kosten auf.
Wurde mein Grundstück bombardiert?
Wir wissen es nicht auf Anhieb, können es aber durch eine multitemporale Luftbildauswertung herausfinden. Es gibt kein deutschlandweites Verzeichnis, das die bombardierten Bereiche ausweist.
Was ist eine Vorerkundung?
Mit einer Vorerkundung lassen sich mögliche bestehende Gefahren, die vom Boden ausgehen, eingrenzen. Unsere Spezialisten untersuchen dazu einzelne Grundstücke, aber auch lange Trassen oder große Gebiete anhand von Luftbildern aus mehreren Zeitschnitten. Gleichzeitig werten unsere Historiker ortsbezogene Informationen hinsichtlich des Untersuchungsthemas aus. So ergibt sich ein Gesamtbild zur Beurteilung der jeweiligen Fragestellung etwa zum Thema industrielle Altlasten oder Kampfmittelbelastung aus dem Zweiten Weltkrieg.
Können wir Luftbilder bei Ihnen kaufen?
Auf einem Großteil der Luftbilder besteht Copyright, weshalb wir sie nicht verkaufen dürfen.