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Vorerkundung auf
Kampfmittelbelastung

Keine Chance für Sprengkörper und Blindgänger

Wer Altlasten aus dem Zweiten Weltkrieg rechtzeitig erkennt und in die Bauplanung miteinbezieht, spart Zeit und Geld und sorgt für die Sicherheit aller am Bau Beteiligten.

Vorgehen und Ergebnis

3D-Monitor im Detail
Multitemporale Luftbildauswertung

Unseren Gutachten liegt eine Untersuchung historischer Luftbilder zugrunde. Die sogenannte multitemporale Luftbildauswertung. Mithilfe analoger und digitaler Bildbetrachtungstechniken, soweit möglich stereoskopisch, durchmustern wir Bilder der angefragten Flächen auf Sprengbombentrichter, mögliche Blindgängereinschläge und zerstörte bzw. schwer beschädigte Gebäude. Die Befunde fließen zusammen mit den Ergebnissen einer historischen Recherche in eine abschließende Bewertung ein.

Gutachten

Das Luftbildgutachten enthält eine konkrete Handlungsempfehlung sowie eine kartografische Darstellung, in der die georeferenzierten Befunde auf einen Blick sichtbar sind. Unsere Gutachten werden von der Baubranche und staatlichen Stellen bzw. Landesbehörden anerkannt und dienen als notwendige Grundlage für Kampfmittel-Sondierungs- und Räumungsarbeiten.

Nutzen

Safety first

Bautätigkeiten binden tagtäglich viele Gewerke und Arbeitskräfte. Arbeitssicherheit ist dabei ein großes Thema. Dazu gehört auch, dass vom Baugrund keine Gefahr ausgeht. Dafür haftet der Eigentümer. Auch wenn kein Gesetz eine Kampfmittelvorerkundung vor Baubeginn verbindlich vorschreibt, so greifen doch eine ganze Reihe von Paragrafen, die den Eigentümer bei jeder Art von Schaden, der durch Gefahr aus dem Baugrund verursacht wurde, in die Verantwortung nimmt. Kurzum: Der Bauherr ist verantwortlich für die Kampfmittelfreiheit des Baugrundstücks.

Die Landesbauordnung (LBO) der einzelnen Bundesländer, das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Strafgesetzbuch (StGB) geben hierzu Auskunft:

In der LBO für Baden-Württemberg heißt es, ähnlich den anderen Landesbauordnungen der Bundesrepublik Deutschland, in § 3 Allgemeine Anforderungen Absatz (1) „Bauliche Anlagen sowie Grundstücke … sind so anzuordnen und zu errichten, dass die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit oder die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht bedroht werden und dass sie ihrem Zweck entsprechend ohne Missstände benutzbar sind.“

Im BGB § 94 „Wesentliche Bestandteile eines Grundstücks oder Gebäudes“ wird in Absatz (1) klargestellt: „Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks gehören die mit dem Grund und Boden fest verbundenen Sachen, insbesondere Gebäude …“ Da Blindgänger fest mit dem Grund und Boden verbunden sind, kommt der Gesetzgeber zu dem Schluss, dass jeder Grundstückseigentümer grundsätzlich für die Erforschung und Beseitigung von Gefahren verantwortlich ist, die von seinem Grundstück ausgehen.

Wird die Gefahr von Sprengbombenblindgängern vom Bauherrn oder Grundstückseigentümer ignoriert, kommen § 823 des BGB, „Schadensersatzpflicht“ bei fahrlässigem Handeln, bzw. die §§ 308, „Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion“, und 319 des StGB, „Baugefährdung“ durch Verstoß gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik beim Bauen, zur Anwendung.

 
Gründe, die für eine Vorerkundung auf
Kampfmittelbelastung sprechen

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Hintergrund

Bomberverband beim Abwurf von Spengkörpern

Im Verlauf des Zweiten Weltkriegs wurden von den alliierten Luftstreitkräften über dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland ca. 3,5 bis 4 Millionen Sprengbomben abgeworfen. Ziele waren vorrangig Industriezentren und Verkehrsknotenpunkte. Um dem Abschuss durch die deutsche Luftwaffe möglichst zu entgehen, erfolgten Angriffe vermehrt nachts. Mit Kompass und auf Sicht geflogen, führte das immer wieder dazu, dass die avisierten Ziele nicht gefunden und die Bomben irgendwo abgeworfen wurden. Außerdem verursachten Ablenkungsmanöver wie der Bau von „Scheinanlagen“ – zum Schutz wichtiger Infrastruktur und Industrie – Bombardierungen von ansonsten unbebautem Gebiet.

Bis zu 15 Prozent der Abwurfmunition sind damals nicht explodiert. Diese sogenannten Blindgänger wurden zwar immer wieder noch während der Kriegswirren entschärft bzw. geborgen. Ein nicht unerheblicher Teil liegt allerdings noch unentdeckt im Untergrund. In diesen Blindgängern stecken nach wie vor hochexplosive Sprengstoffe. Und die verbauten chemisch-mechanischen Langzeitzünder können jederzeit detonieren.

Für alle Arten von Arbeiten im Erdreich – Baugewerbe, Forst- und Landwirtschaft – stellen diese Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg auch heute noch eine konkrete Gefahr dar. Bereits in der Nähe von Blindgängern ausgeführte Ramm- oder Rüttelarbeiten können zur unkontrollierten Detonation führen. Aus diesem Grund werten wir nicht nur die eigentliche Untersuchungsfläche aus, sondern zusätzlich einen um das Untersuchungsgebiet herum liegenden Sicherheitspuffer. Alle Befunde innerhalb dieser Auswertungsfläche sind für das Ergebnis entscheidend.

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