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Wie war das damals? Geschichte im Kontext. Im Verlauf des 2. Weltkriegs wurden von den alliierten Luftstreitkräften über dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland ca. 3,5 bis 4 Millionen Sprengbomben abgeworfen. Je nach Typus sind von diesen Sprengbomben ca. 8% bis 15% nicht explodiert. Noch während der Kriegswirren wurde bereits ein Teil dieser Blindgänger entschärft bzw. geborgen. Die große Mehrheit liegt allerdings noch unentdeckt im Untergrund. In den Blindgängern stecken nach wie vor hochexplosive Sprengmittel. Häufig wurden chemische Langzeitzünder verbaut, die durch Berühren oder Bewegen oder aber auch durch in der Nähe ausgeführte Ramm- oder Rüttelarbeiten jederzeit detonieren können. Da Blindgänger in der Regel verborgen im Boden lagern, sind sie besonders für das Baugewerbe und auch für Land- und Forstwirtschaft ein oft nicht kalkuliertes Risiko.
Die Erschließung von Baugrund, der Rückbau bestehender Gebäude oder die Sanierung von Verkehrswegen sind typische Beispiele, bei denen zufällig Sprengbombenblindgänger gefunden werden. Zwischen Kriegsende und Dezember 2017 wurden allein in Baden-Württemberg durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst 24.573 Blindgänger entschärft und vernichtet.
Wichtige Ziele für Luftangriffe waren Industriezentren, infrastrukturelle Knotenpunkte und Kanalisierungen, wie z. B. Bahnlinien und -höfe, Flugplätze und Brücken sowie militärisch genutzte Einrichtungen, wie z. B. Flakstellungen. In den ersten Kriegsjahren waren die deutsche Luftwaffe und Flakverteidigung berüchtigt für ihre hohe Trefferquote, weshalb die alliierten Luftangriffe zu dieser Zeit vor allem nachts geflogen wurden. Zur Orientierung dienten den Piloten in erster Linie Flussläufe und andere charakteristische Landschaftsstrukturen. So kam es vor, dass ein Bombergeschwader sein eigentliches Ziel in der Dunkelheit nicht fand und seine Bombenlast anderswo abwerfen musste oder annahm es habe das Ziel erreicht und fälschlicherweise ein anderes Gebiet bombardierte.
Um die alliierten Streitkräfte von den strategisch wichtigen Zielen abzulenken, errichteten die deutschen Truppen zudem mit günstigen Materialien in unbebauten Gebieten sogenannte „Scheinwerke“ oder „Scheinanlagen“. Diese waren nachts beleuchtet und sollten den Angreifern suggerieren, dass sie ein strategisch wichtiges Ziel vor Augen haben. Aus diesen Gründen besteht für ganz Deutschland, auch für dünn- und unbesiedelte Gebiete, die generelle Möglichkeit, mit blindgegangenen Kampfmitteln belastet zu sein.
Für Bauherren gibt es derzeit keine gesetzliche Vorschrift eine Luftbildauswertung durchzuführen. Aber: Die Landesbauordnung von Baden-Württemberg schreibt, ähnlich den anderen Landesbauordnungen der Bundesrepublik Deutschland in §3 Allgemeine Anforderungen, Absatz (1) „Bauliche Anlagen sowie Grundstücke… sind so anzuordnen und zu errichten, dass die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit oder die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht bedroht werden und dass sie ihrem Zweck entsprechend ohne Missstände benutzbar sind.“ Im Bürgerlichem Gesetzbuch §94 Wesentliche Bestandteile eines Grundstücks oder Gebäudes im Absatz (1) wird klargestellt, dass „Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks gehören die mit dem Grund und Boden fest verbundenen Sachen, insbesondere Gebäude, …“. Da Blindgänger fest mit dem Grund und Boden verbunden sind, kommt der Gesetzgeber zu dem Schluss, dass jeder Grundstückseigentümer grundsätzlich verantwortlich für die Erforschung und Beseitigung von Gefahren verantwortlich ist, die von seinem Grundstück ausgehen, also auch für die Erforschung und die Beseitigung möglicher vorhandener Blindgänger. Wird die Gefahr von Sprengbombenblindgängern vom Bauherrn oder Grundstückseigentümer ignoriert kommt §823 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bzw. Die §§308 und 319 des Strafgesetzbuchs zur Anwendung.
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