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Vorerkundung auf
Altlasten

Gefahren für Mensch und Natur eingrenzen

Eine Erkundung möglicher Altlastenverdachtsflächen und die Aufdeckung einer potenziellen Kontamination des Bodens ist der erste Schritt hin zu verantwortungsvollem Bauen.

Vorgehen und Ergebnis

Recherche

Bei der Frage nach möglichen Schadstoffen auf einem Grundstück recherchieren wir in Archiven sowie Ämtern und Behörden und holen so möglichst umfassende Daten zu den historischen Ereignissen und Nutzungen der Flächen ein. In einem zweiten Schritt werten wir das Gelände mittels Luftbilder aus möglichst vielen Zeitschnitten aus.

Farblich markierte Flächen auf Luftbild
Analyse

Zur Analyse der Gesamtsituation eines ehemals gewerblich genutzten Gebiets stellen wir Nachforschungen an, um so viele Informationen wie möglich zu erhalten: zu den bei der Produktion eingesetzten Stoffen, zu Produktionsprozessen und Abfallprodukten ehemaliger bzw. aktueller Industriestandorte. Darüber hinaus beurteilen wir räumliche Entwicklungen und zeitliche Verläufe oder vollziehen etwa die Entstehung und Wiederverfüllung von Tagebauen nach.

Gutachten

Unser Gutachten enthält die gesamten Ergebnisse der Auswertung und setzt Sie darüber in Kenntnis, ob und wo Verdachtsmomente von Altlasten bzw. Altablagerungen bestehen.

Nutzen

Bagger auf Abbruchbaustelle von oben
Schadstofffrei

Gesundheitsschädliches Material wie beispielsweise Asbest steckt nicht nur in bestehenden Gebäuden. Verunreinigungen und die Umwelt belastende Stoffe existieren als stille Gefahr in unseren Böden. Das Bundes-Bodenschutzgesetz schreibt Verursachern und Grundstückseigentümern verpflichtend vor, verunreinigte Böden und Gewässer so zu sanieren, dass dauerhaft davon keine Gefahr mehr ausgeht.

Wechselt ein Grundstück den Besitzer und/oder kann der eigentliche Verursacher nicht mehr eruiert werden, dann halten sich die Behörden an den aktuellen Eigentümer. Daraus ergeben sich Haftungsfragen, die unter anderem durch ein sogenanntes Auswahlermessen der Behörden geklärt werden. Nicht zuletzt, um festzulegen, wer für die Sanierungskosten aufkommt.

Wer eine Klärung von möglicher Belastung eines Grundstücks durch Schadstoffe rechtzeitig in die Planung eines Bauvorhabens einbindet, spart Zeit und Geld bei der Realisierung – sei es Wohnungsbau, Industriebau oder Renaturierung.

Hintergrund

Die rege Erschließung von Industrie- und Gewerbegebieten, die Umwidmung von Grundstücken und Stilllegung von Betrieben sowie wechselnde Nutzungen prägen seit Beginn der Industrialisierung unsere Städte und Gemeinden. Die Kontamination des Untergrunds ist bis heute ein Problem.

Ein sorgloser Umgang mit Bau- und Produktionsmaterial sowie die bedenkenlose Entsorgung von Abfall und Produktionsresten auf wilden aber auch auf öffentlichen Mülldeponien haben im Laufe des 20. Jahrhunderts zu Verunreinigungen von Boden und Gewässern geführt. Ob unterirdisch entsorgt, unkontrolliert abgelagert oder bewusst mit Erdreich zugeschüttet und möglicherweise noch begrünt – in den meisten Fällen ist die Verunreinigung auf den ersten Blick nicht (mehr) sichtbar. Vielerorts lagern für Umwelt und Mensch gefährliche Stoffe als stille Gefahr im Boden.

Ein verändertes Bewusstsein für Mensch und Natur hat Handlungsbedarf definiert. Eine sachgerechte Entsorgung zur Eindämmung von Folgeschäden für diese und weitere Generationen ist deshalb in dem 1999 in Kraft getretenen Bundes-Bodenschutzgesetz § 4 verankert.

Weitere Fragen zur Haftung bei Altlasten werden in diesem Artikel des Juraforums anschaulich erörtert.

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